Buchempfehlung
Von Konstantin Kaiser
Florian Markl: Der andere Krieg. Wie das Völkerrecht gegen Israel missbraucht wird. Wien: edition mena-watch 2025. 213 S. € 18,79
Israels Krieg gegen die Hamas, deren erklärtes Ziel die Vernichtung Israels ist, wird von manchen Zeitgenossen, so von dem vormaligen österreichischen Bundespräsidenten Heinz Fischer, abwechselnd als Blutrache und als Völkermord interpretiert. Israel hat in ihren Augen die Anzahl getöteter PalästinenserInnen durch eine entsprechende Anzahl ermordeter Israelis und gefallener SoldatInnen zu rechtfertigen. Die verbrecherische Kriegsführung der Hamas, die militärische Einrichtungen in Schulen, Wohnhäusern und Spitälern verbirgt und die Zivilbevölkerung des Gaza-Streifens als menschliches Schutzschild missbraucht, bleibt dabei ebenso unerörtert wie die gegen das Kriegrecht verstoßende fehlende Kennzeichnung der Kombattanten der Hamas, die es in vielen Fällen verunmöglicht, Kämpfer der Hamas rechtzeitig von Zivilpersonen zu unterscheiden.
Es ist, als hätten Juden stets das, was sie tun, durch das, was ihnen angetan worden ist, zu rechtfertigen. Nur als Opfer dürfen sie Schutz suchen und Gerechtigkeit fordern.
Diese Auffassung, schon seit dem Sechstagekrieg verbreitet, streicht den Staat Israel durch, leugnet seine Existenzberechtigung. Israels eigenstaatliche Existenz bedeutet nämlich, dass Jüdinnen und Juden nicht erst Opfer werden müssen, um Gerechtigkeit verlangen zu dürfen.
Israel führt und führte in gerechter Selbstverteidigung Krieg gegen die im Gazastreifen Territorialherrschaft ausübende islamistische Terrororganisation Hamas mit den Kriegszielen, die von der Hamas entführten Geiseln, darunter Kinder und Frauen, zu befreien und die Hamas zu zerschlagen und zu entwaffnen. Es handelt sich um keine Strafexpedition, sondern darum, eine wie immer geartete Wiederholung des Pogroms vom 7. Oktober 2023 zu verunmöglichen und die permanente Bedrohung Israels durch Raketenangriffe aus dem Gaza-Streifen zu beenden.
Man könnte vielleicht fordern, Israel solle die Bestrafung der Hamas-Kommandeure und -Anführer, die für den 7. Oktober verantwortlich waren, einer späteren gerichtlichen Aufarbeitung vorbehalten. Soweit diese Personen aber aktive Teilnehmer am Kriegsgeschehen und als solche legitime militärische Ziele waren, erübrigt sich die Frage bis auf weiteres. Auf jeden Fall müssten vor einen Internationalen Gerichtshof nicht die israelischen Staatsführer, sondern die Drahtzieher des 7. Oktober und der Hamas gestellt werden, allen voran ein Ali Khamenei.
Die fleißig die Völkermord-Trommel Rührenden stellen die Rechtslage vielfach bewusst falsch dar in Missachtung des Völkerrechts, auf das sie sich berufen. Mit pazifistischem Eifer betrachten sie den Krieg als ein einziges Übel, in dem ohnehin zwischen Kriegsführung und Kriegsverbrechen, Angriff und Verteidigung kaum zu unterscheiden ist, weshalb man Israel summarisch ohne konkreten Nachweis Kriegsverbrechen bis hin zu Menschheitsverbrechen vorwerfen kann – die Fakten dazu werden sich schon finden und einer gerichtlichen Klärung kann man im Falle Israels ja getrost vorgreifen. Für diesen ‚Unrechtsstaat‘ gilt keine Unschuldsvermutung.
Florian Markl geht auf einige Einsätze der IDF näher ein, die lauthals als Israelische Kriegsverbrechen ausgerufen wurden, so die Geiselbefreiung in Nuseirat oder die Tötung Hassan Nasrallahs. In beiden fällen bemühten sich die IDF darum, das Leid Unbeteiligter möglichst gering zu halten. Ganz vermeidbar war dies aber nicht, da, wie schon gesagt, Frauen und Kinder, Wohnhäuser und Spitäler, Schulen und Moscheen von Hamas und Hisbollah ganz bewusst als Deckung missbraucht wurden und werden. Markl geht hier ausführlich auf die Frage der Verhältnismäßigkeit der angewandten Mittel ein. Verhältnismäßigkeit ist aber nicht durch den Grad der Empörung selbsternannter Völkerrechtler zu bestimmen, sondern im Hinblick auf die angestrebten legitimen militärischen Ziele.
Der Völkermord, wird Israel als Kriegsziel unterstellt, obwohl man genau weiß oder, sich als sachkundig ausgebend, wissen müsste, dass die Befreiung der Geiseln und die Zerschlagung und Entwaffnung der Hamas die Kriegziele waren.
Der Gaza-Krieg und der „Andere Krieg“, der Propagandakrieg gegen Israel, zeigen, dass die an der Shoah beteiligten Länder wie Deutschland und Österreich in Konsequenz des „Nie wieder“, in Konsequenz von „Auschwitz“ verpflichtet sind, die Eigenstaatlichkeit Israels zu fördern und zu unterstützen, denn nur diese garantiert, dass Jüdinnen und Juden die Möglichkeit haben, sich zu verteidigen.
Wenn z.B. führende PolitikerInnen der Republik Irland sich heute nicht genug darin tun können, Israel anzuklagen und zu boykottieren, sei daran erinnert, dass Irland in der Zeit der Nationalsozialistischen Judenverfolgung Juden und Jüdinnen wie kaum ein anderes Land jegliche Zuflucht konsequent verwehrte: Genau deshalb, wegen dieses Verhaltens, mit dem Irland nicht allein stand, muss es einen Staat Israel, der sich zu wehren vermag, geben.
Florian Markl bietet in seinem Buch eine hervorragende Grundlage, sich sachlich besonnen mit den gegen die israelische Kriegsführung erhobenen Vorwürfen auseinanderzusetzen. Besonders lesenswert sind seine Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit von Kriegshandlungen und zur Intentionalität des Menschheitsverbrechens Völkermord als entscheidendes Kriterium der Strafbarkeit.
Markls Buch ist ein unentbehrlicher Beitrag zur Aufklärung im Getöse des antizionistischen Propagandakriegs.

